Impressum

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

Stukhard Photography & Concept
Cathrine Stukhard-Gonzalez
Weyringergasse 19/Stiege 1/Top 11+12
1040 Wien
Österreich

UID-Nummer: ATU 48327706

Tel.: +43 6641426656
E-Mail: office@stukhard.at

Mitglied bei: WKO NÖ Fotografie

Urheberrechtshinweis

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Bildernachweis

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografie für Unternehmergeschäfte

  1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

 

1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

 

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

 

  1. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertrags partner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

 

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: (c) … Name/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

 

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

 

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

 

2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.

 

III. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung

3.1.1 Analoge Fotografie

Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

3.1.2 Digitale Fotografie

Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Fotografen hergestellten Bilddateien.

 

Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

 

3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

 

3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

  1. Kennzeichnung

4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

 

4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

  1. Nebenpflichten

5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

 

5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte nach der Aufnahme unverzüglich wieder abzuholen. Werden diese Objekte nicht spätestens zwei Werktage nach Aufforderung abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

 

  1. Verlust und Beschädigung

6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 10 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

 

6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

 

VII. Vorzeitige Auflösung

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt; bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird; bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages verstößt.

 

VIII. Leistung und Gewährleistung

8.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

 

8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

 

8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

 

8.5 Der Fotograf behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, dem Fotografen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

 

8.6 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

 

8.7 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.

 

8.8 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

8.9 Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.

 

  1. Werklohn / Honorar

9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

 

9.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

 

9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

 

9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten.

 

9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

 

9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand (Absage oder Verschiebung), steht dem Fotografen und dem mit ihm beauftragten Team (Assistenz, Stylist etc.) mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt laut Kostenvoranschlag zu.

Hierbei kommen folgende Stronogebühren zur Anwendung:

Bei Absage oder Terminverschiebung:

40 – 15 Tage vor Termin der Vertragserfüllung (= 1. Tag des vereinbarten Termins des Fotoauftrags): 25% des Gesamtauftragsvolumens des genehmigen Kostenvoranschlags.

14 – 8 Tage vor Termin der Vertragserfüllung (= 1. Tag des vereinbarten Termins des Fotoauftrags): 50% des Gesamtauftragsvolumens des genehmigen Kostenvoranschlags.

7 – 4 Tage vor Termin der Vertragserfüllung (= 1. Tag des vereinbarten Termins des Fotoauftrags): 75% des Gesamtauftragsvolumens des genehmigen Kostenvoranschlags.

Ab 3 Tage vor Termin der Vertragserfüllung (= 1. Tag des vereinbarten Termins des Fotoauftrags): 100% des Gesamtauftragsvolumens des genehmigen Kostenvoranschlags.

 

9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

 

  1. Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

 

  1. Zahlung

11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig.

Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.

 

11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

 

11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

 

11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

 

XII. Datenschutz

Der Vertragspartner nimmt, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:

Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:

 

  1. Zweck der Datenverarbeitung

Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.

 

  1. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

 

  1. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners
  1. Speicherdauer:

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur so lange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen, und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

 

  1. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt

 

  • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat, um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst

– zu erhalten;

  • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;
  • vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken;
  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen

Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;

  • Datenübertragbarkeit zu verlangen;
  • die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und
  • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
  1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotografen wenden.

 

XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:

Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.

 

XIV. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.

 

14.2 Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

14.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video etc.).

 

Datenschutzerklärung

Einleitung und Überblick

Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 09.09.2022-112119049) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und anwendbaren nationalen Gesetzen zu erklären, welche personenbezogenen Daten (kurz Daten) wir als Verantwortliche – und die von uns beauftragten Auftragsverarbeiter (z. B. Provider) – verarbeiten, zukünftig verarbeiten werden und welche rechtmäßigen Möglichkeiten Sie haben. Die verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Kurz gesagt: Wir informieren Sie umfassend über Daten, die wir über Sie verarbeiten.

Datenschutzerklärungen klingen für gewöhnlich sehr technisch und verwenden juristische Fachbegriffe. Diese Datenschutzerklärung soll Ihnen hingegen die wichtigsten Dinge so einfach und transparent wie möglich beschreiben. Soweit es der Transparenz förderlich ist, werden technische Begriffe leserfreundlich erklärt, Links zu weiterführenden Informationen geboten und Grafiken zum Einsatz gebracht. Wir informieren damit in klarer und einfacher Sprache, dass wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten nur dann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist. Das ist sicher nicht möglich, wenn man möglichst knappe, unklare und juristisch-technische Erklärungen abgibt, so wie sie im Internet oft Standard sind, wenn es um Datenschutz geht. Ich hoffe, Sie finden die folgenden Erläuterungen interessant und informativ und vielleicht ist die eine oder andere Information dabei, die Sie noch nicht kannten.
Wenn trotzdem Fragen bleiben, möchten wir Sie bitten, sich an die unten bzw. im Impressum genannte verantwortliche Stelle zu wenden, den vorhandenen Links zu folgen und sich weitere Informationen auf Drittseiten anzusehen. Unsere Kontaktdaten finden Sie selbstverständlich auch im Impressum.

Anwendungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für alle von uns im Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten und für alle personenbezogenen Daten, die von uns beauftragte Firmen (Auftragsverarbeiter) verarbeiten. Mit personenbezogenen Daten meinen wir Informationen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse und postalische Anschrift einer Person. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sorgt dafür, dass wir unsere Dienstleistungen und Produkte anbieten und abrechnen können, sei es online oder offline. Der Anwendungsbereich dieser Datenschutzerklärung umfasst:

  • alle Onlineauftritte (Websites, Onlineshops), die wir betreiben
  • Social Media Auftritte und E-Mail-Kommunikation
  • mobile Apps für Smartphones und andere Geräte

Kurz gesagt: Die Datenschutzerklärung gilt für alle Bereiche, in denen personenbezogene Daten im Unternehmen über die genannten Kanäle strukturiert verarbeitet werden. Sollten wir außerhalb dieser Kanäle mit Ihnen in Rechtsbeziehungen eintreten, werden wir Sie gegebenenfalls gesondert informieren.

Rechtsgrundlagen

In der folgenden Datenschutzerklärung geben wir Ihnen transparente Informationen zu den rechtlichen Grundsätzen und Vorschriften, also den Rechtsgrundlagen der Datenschutz-Grundverordnung, die uns ermöglichen, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Was das EU-Recht betrifft, beziehen wir uns auf die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016. Diese Datenschutz-Grundverordnung der EU können Sie selbstverständlich online auf EUR-Lex, dem Zugang zum EU-Recht, unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32016R0679 nachlesen.

Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO): Sie haben uns Ihre Einwilligung gegeben, Daten zu einem bestimmten Zweck zu verarbeiten. Ein Beispiel wäre die Speicherung Ihrer eingegebenen Daten eines Kontaktformulars.
  2. Vertrag (Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO): Um einen Vertrag oder vorvertragliche Verpflichtungen mit Ihnen zu erfüllen, verarbeiten wir Ihre Daten. Wenn wir zum Beispiel einen Kaufvertrag mit Ihnen abschließen, benötigen wir vorab personenbezogene Informationen.
  3. Rechtliche Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO): Wenn wir einer rechtlichen Verpflichtung unterliegen, verarbeiten wir Ihre Daten. Zum Beispiel sind wir gesetzlich verpflichtet Rechnungen für die Buchhaltung aufzuheben. Diese enthalten in der Regel personenbezogene Daten.
  4. Berechtigte Interessen (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO): Im Falle berechtigter Interessen, die Ihre Grundrechte nicht einschränken, behalten wir uns die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Wir müssen zum Beispiel gewisse Daten verarbeiten, um unsere Website sicher und wirtschaftlich effizient betreiben zu können. Diese Verarbeitung ist somit ein berechtigtes Interesse.

Weitere Bedingungen wie die Wahrnehmung von Aufnahmen im öffentlichen Interesse und Ausübung öffentlicher Gewalt sowie dem Schutz lebenswichtiger Interessen treten bei uns in der Regel nicht auf. Soweit eine solche Rechtsgrundlage doch einschlägig sein sollte, wird diese an der entsprechenden Stelle ausgewiesen.

Zusätzlich zu der EU-Verordnung gelten auch noch nationale Gesetze:

  • In Österreich ist dies das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz), kurz DSG.
  • In Deutschland gilt das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG.

Sofern weitere regionale oder nationale Gesetze zur Anwendung kommen, informieren wir Sie in den folgenden Abschnitten darüber.

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der verantwortlichen Person bzw. Stelle:
Stukhard Photography & Concept
Cathrine Stukhard-Gonzalez
Badstraße 19/6,
2340 Mödling,
Österreich
Vertretungsberechtigt: Markus Mustermann
E-Mail: cathrine@stukhard.at
Telefon: +43 6641426656
Impressum: https://stukhard.at/de/impressum-und-datenschutz/

Speicherdauer

Dass wir personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen und Produkte unbedingt notwendig ist, gilt als generelles Kriterium bei uns. Das bedeutet, dass wir personenbezogene Daten löschen, sobald der Grund für die Datenverarbeitung nicht mehr vorhanden ist. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten auch nach Wegfall des ursprüngliches Zwecks zu speichern, zum Beispiel zu Zwecken der Buchführung.

Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen oder die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden die Daten so rasch wie möglich und soweit keine Pflicht zur Speicherung besteht, gelöscht.

Über die konkrete Dauer der jeweiligen Datenverarbeitung informieren wir Sie weiter unten, sofern wir weitere Informationen dazu haben.

Rechte laut Datenschutz-Grundverordnung

Gemäß Artikel 13, 14 DSGVO informieren wir Sie über die folgenden Rechte, die Ihnen zustehen, damit es zu einer fairen und transparenten Verarbeitung von Daten kommt:

  • Sie haben laut Artikel 15 DSGVO ein Auskunftsrecht darüber, ob wir Daten von Ihnen verarbeiten. Sollte das zutreffen, haben Sie Recht darauf eine Kopie der Daten zu erhalten und die folgenden Informationen zu erfahren:
    • zu welchem Zweck wir die Verarbeitung durchführen;
    • die Kategorien, also die Arten von Daten, die verarbeitet werden;
    • wer diese Daten erhält und wenn die Daten an Drittländer übermittelt werden, wie die Sicherheit garantiert werden kann;
    • wie lange die Daten gespeichert werden;
    • das Bestehen des Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und dem Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung;
    • dass Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren können (Links zu diesen Behörden finden Sie weiter unten);
    • die Herkunft der Daten, wenn wir sie nicht bei Ihnen erhoben haben;
    • ob Profiling durchgeführt wird, ob also Daten automatisch ausgewertet werden, um zu einem persönlichen Profil von Ihnen zu gelangen.
  • Sie haben laut Artikel 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung der Daten, was bedeutet, dass wir Daten richtig stellen müssen, falls Sie Fehler finden.
  • Sie haben laut Artikel 17 DSGVO das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), was konkret bedeutet, dass Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen dürfen.
  • Sie haben laut Artikel 18 DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, was bedeutet, dass wir die Daten nur mehr speichern dürfen aber nicht weiter verwenden.
  • Sie haben laut Artikel 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit, was bedeutet, dass wir Ihnen auf Anfrage Ihre Daten in einem gängigen Format zur Verfügung stellen.
  • Sie haben laut Artikel 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht, welches nach Durchsetzung eine Änderung der Verarbeitung mit sich bringt.
    • Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf Artikel 6 Abs. 1 lit. e (öffentliches Interesse, Ausübung öffentlicher Gewalt) oder Artikel 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse) basiert, können Sie gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen. Wir prüfen danach so rasch wie möglich, ob wir diesem Widerspruch rechtlich nachkommen können.
    • Werden Daten verwendet, um Direktwerbung zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen. Wir dürfen Ihre Daten danach nicht mehr für Direktmarketing verwenden.
    • Werden Daten verwendet, um Profiling zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen. Wir dürfen Ihre Daten danach nicht mehr für Profiling verwenden.
  • Sie haben laut Artikel 22 DSGVO unter Umständen das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (zum Beispiel Profiling) beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
  • Sie haben laut Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde. Das heißt, Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzbehörde beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelistete verantwortliche Stelle bei uns zu kontaktieren!

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonst einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Diese ist für Österreich die Datenschutzbehörde, deren Website Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden. In Deutschland gibt es für jedes Bundesland einen Datenschutzbeauftragten. Für nähere Informationen können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden. Für unser Unternehmen ist die folgende lokale Datenschutzbehörde zuständig:

Österreich Datenschutzbehörde

Leiterin: Mag. Dr. Andrea Jelinek
Adresse:
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Telefonnr.:
+43 1 52 152-0
E-Mail-Adresse:
dsb@dsb.gv.at
Website:
https://www.dsb.gv.at/

Erklärung verwendeter Begriffe

Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B. Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.

Einwilligung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;

Erläuterung: In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.

Personenbezogene Daten

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

Erläuterung: Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person identifizieren können. Das sind in der Regel Daten wie etwa:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Post-Anschrift
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Kennnummern wie Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Personalausweisnummer oder Matrikelnummer
  • Bankdaten wie Kontonummer, Kreditinformationen, Kontostände uvm.

Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zählt auch Ihre IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten. IT-Experten können anhand Ihrer IP-Adresse zumindest den ungefähren Standort Ihres Geräts und in weiterer Folge Sie als Anschlussinhabers feststellen. Daher benötigt auch das Speichern einer IP-Adresse eine Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch sogenannte „besondere Kategorien“ der personenbezogenen Daten, die auch besonders schützenswert sind. Dazu zählen:

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politische Meinungen
  • religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugungen
  • die Gewerkschaftszugehörigkeit
  • genetische Daten wie beispielsweise Daten, die aus Blut- oder Speichelproben entnommen werden
  • biometrische Daten (das sind Informationen zu psychischen, körperlichen oder verhaltenstypischen Merkmalen, die eine Person identifizieren können).
    Gesundheitsdaten
  • Daten zur sexuellen Orientierung oder zum Sexualleben

Profiling

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;

Erläuterung: Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren. Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw. Werbeanalyseprogramme sammeln zum Beispiel Daten über Ihre Verhalten und Ihre Interessen auf einer Website. Daraus ergibt sich ein spezielles Userprofil, mit dessen Hilfe Werbung gezielt an eine Zielgruppe ausgespielt werden kann.

 

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